Die Künstlersozialabgabe ist in aller Munde. Die Deutsche Rentenversicherung prüft seit 1.Juli 2007 flächendeckend alle Unternehmen in Sachen Künstlersozialabgabe mit rückwirkender Abgabepflicht.
Sie lassen Ihren Internet-Auftritt von einem Web-Designer entwerfen, aktualisieren und umgestalten?
Sie beauftragen Fotografen, Ihre Produkte für einen Bestellkatalog oder für sonstige Werbemaßnahmen zu fotografieren?
Sie geben eine Zeitschrift heraus und zahlen Autorenhonorare oder lassen das Layout von einem Grafiker erstellen?
Sie veranstalten in Ihrem Unternehmen zweimal jährlich einen Tag der offenen Tür und engagieren eine Band, einen Künstler oder beauftragen eine Entertainment-Agentur?
In all diesen und vielen weiteren Fällen kann auch für Sie die Künstlersozialabgabe fällig sein. Informieren Sie sich!
Zur Künstlersozialabgabe biete ich:
Download: Kurzinformation zur Künstlersozialabgabe