Selbständige sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Für bestimmte Gruppen von Selbständigen besteht jedoch abweichend von diesem Grundsatz Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
z.B. Rentenversicherungspflicht für selbständige Dozenten (siehe unten)
z.B. Rentenversicherungspflicht für Aerobic-Trainer (siehe unten)
Möchten Sie sich selbständig machen und klären, ob für Sie Versicherungspflicht in der Rentenversicherung besteht und ob ggf. eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen kann?
Werden Sie zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen aufgefordert, weil Sie zwar selbständig tätig sind, jedoch trotzdem möglicherweise Sozialversicherungspflicht besteht?
"Die Beklagte Rentenversicherung hat zu Recht entschieden, dass die Klägerin als selbständig tätige Lehrerin in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ist. Bei selbständig tätigen Lehrern ist die Versicherungspflicht nicht ausgeschlossen, wenn sie für mehrere Auftraggeber tätig sind…"
"Lehrerin im Sinne der Vorschrift über die Versicherungspflicht dieser Berufsgruppe ist jeder, der durch praktischen Unterricht spezielle Fähigkeiten vermittelt. Dies macht die Klägerin, die als Aerobictrainerin Kenntnisse zu Bewegungsabläufen und zum Training sämtlicher Muskelgruppenvermittelt..."