Alle vier Jahre hat die Deutsche Rentenversicherung in jedem Unternehmen eine sozialrechtliche Betriebsprüfung vorzunehmen. Geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Melde- und sonstigen Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ordnungsgemäß erfüllt haben, insbesondere
Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen sind häufig. Der Arbeitgeber ist Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages. Den Arbeitnehmeranteil kann er bei Nachforderungen praktisch nicht beim Arbeitnehmer erlangen und trägt dafür das volle wirtschaftliche Risiko.
Ich biete rechtliche Unterstützung in allen Fragen rund um die sozialrechtliche Betriebsprüfung